Datenschutzhinweise zu Videoaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen

Datenschutzhinweise zu Videoaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen

- Kunden- und Lieferanteninformation zum Datenschutz von optisch-elektronischen Einrichtungen -
- Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) -

Die Käfer-Gruppe misst dem Schutz Ihrer Privatsphäre hohe Bedeutung bei und beachtet die gesetzliche Datenschutzbestimmungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, wer mit Ihren persönlichen Daten aus Videoaufnahmen in unseren öffentlich zugänglichen Bereichen umgeht und wie.

Diese Datenschutzhinweise gelten für folgende Gesellschaften der Käfer-Gruppe:
Käfer AG
Eventstars GmbH
Feinkost Käfer GmbH
Käfer Autowelt GmbH
Käfer Berlin GmbH
Käfer Delikatessen Markt GmbH
Käfer Gut Kaltenbrunn GmbH
Käfer International GmbH
Käfer Lizenz GmbH
Käfer Service GmbH
Käfer Service Hamburg GmbH
Käfer Service Holding GmbH
Käfer Zentraleinkauf und Logistik GmbH
Käfer´s Theater-Gastronomie GmbH
Palais Lenbach GmbH
Käfer Lounge GmbH

Hier finden Sie die handelsrechtlichen Pflichtangaben: http://www.feinkost-kaefer.de/disclaimer.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes ergibt sich aus dem Verhältnis mit den entsprechenden Firmen (s. o.) durch das Betreten der jeweiligen Geschäftsräume.

Datenschutzbeauftragte der Käfer-Gruppe:
Frau Anja Hariri
Tel.: +49 (0) 89 4168-853
E-Mail: datenschutz@feinkost-kaefer.de

Weitere Informationen zum Datenschutz der Käfer-Gruppe:
www.feinkost-kaefer.de/datenschutz

2. Berechtigung und Zweck der Datenverarbeitung
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegt Zwecke erforderlich ist. Der Schutz Ihres Rechts am eigenen Bild ist für uns hier oberstes Kredo. Wir verarbeiten die Videoaufnahmen nur zu konkreten Zwecken, also ausschließlich nur zur:

  • Sicherung unseres Eigentums gegen Diebstahl und Zerstörung sowie zum Schutz unserer Waren und Geldbestände
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • Schutz unserer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter vor Gefahrensituationen und Überfällen
  • Beweissicherung nach Straftaten gegen Käfer 

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die von uns erhobenen Videoaufnahmen nicht automatisiert verarbeitet werden. Eine Einsicht erfolgt nur durch unsere Betriebsleitung und geschultes Sicherheitspersonal.

3. Speicherdauer und -art
Wir halten uns an die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Aufnahmen werden auf lokalen Datenträgern gespeichert und binnen 48 Stunden überschrieben. Falls sich Verdachtsmomente der obig aufgeführten Zwecke ergeben, werden zur Sicherung der Beweise und der Ansprüche von Käfer die Daten nicht binnen 48 Stunden überschrieben.

4. Aufklärung über die Rechte von Betroffenen
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).